Tourismusbranche im Fokus: Regierung regelt Trinkgeld-Abgaben neu

Trinkgeld ist ein wichtiger Bestandteil des Einkommens für viele Beschäftigte in Gastronomie und Tourismus. © Pixabay/kschneider2991

Nach langen Verhandlungen hat die Regierung eine Neuregelung der Trinkgeldbestimmungen beschlossen. Die Steuerfreiheit für ortsübliche, freiwillige Trinkgelder bleibt unverändert bestehen. Gäste können weiterhin selbst entscheiden, wie viel sie geben, bar oder per Karte. Neu ist jedoch eine einheitliche Pauschallösung bei den Sozialversicherungsabgaben: Ab 2026 zahlen Mitarbeiter mit hohem Trinkgeldanteil, etwa Zahlkellner, 65 Euro monatlich, 2027 steigt der Betrag auf 85 Euro und 2028 auf 100 Euro. Für Beschäftigte mit geringeren Trinkgeldern, wie Küchenhilfen, gilt eine Pauschale von 45 Euro, ab 2028 von 50 Euro. Übersteigt das Trinkgeld die Pauschale, fallen keine zusätzlichen Abgaben an. Zudem gibt es eine Amnestie für laufende Verfahren, etwa bei Kartenzahlungen. Branchenvertreter begrüßen die Einigung, Gewerkschaften sehen in der Einbindung der Trinkgelder in die Sozialversicherung eine wichtige Absicherung, da diese teils 20 Prozent des Einkommens ausmachen. Gast.at (24.07.2025)