Trinkgeld-Entscheidung des BFG steht in der Kritik

Die Branche fürchtet, dass nach dem Trinkgeld-Urteil des BFG die Trinkgelder in den Fokus der Finanzämter rücken. © Pixabay/LuckyLife11

Ein Urteil aus dem Jänner 2025 des Bundesfinanzgerichts steht aktuell in der Kritik der Branche. Die Befürchtungen lauten, dass Trinkgelder zukünftig ab einem gewissen Betrag steuerpflichtig sind und Arbeitnehmer um Einbußen fürchten müssen. Doch das Urteil des BFG liest sich zunächst anders. Im konkreten Fall ging es um den Inspector einer Spielbank in Liechtenstein (Grenzgänger), dessen Trinkgelder vom zuständigen österreichischen Finanzamt als steuerpflichtig anerkannt wurden. Hauptsächlich, weil sich diese erstens auf mehr als 45 Prozent des Grundlohns beliefen, sie also laut dem Gericht nicht mehr der Einordung „ortsüblich“ entsprachen. Und zweitens, weil Inspectoren laut dem liechtensteinischen Geldspielgesetz zudem die Annahme von Trinkgeldern untersagt ist. Ebenfalls im Urteil (RV/1100318/2020) des BFG steht, dass dieser Entscheidung keine grundsätzliche Bedeutung zukomme. Sprich: Die vom Verfassungsgerichtshof 2008 entschiedene Steuerfreiheit von Trinkgeldern steht nicht in Frage. Was die Branche jetzt aber alarmiert, ist die Einordnung des Gerichts, dass schon 25 Prozent vom Grundlohn „mehr als ortsüblich“ seien. Hier das Urteil