
Seit 1. Jänner 2025 wird das Feiertagsarbeitsentgelt erstmals als regulärer Arbeitslohn versteuert, nach jahrzehntelanger Steuerfreiheit. Die Änderung basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts und einer Stellungnahme des Finanzministeriums vom April 2025. Erst jetzt im August reagiert der Fachverbandsobmann der WKÖ-Hotellerie, Georg Imlauer, und fordert die sofortige Rücknahme dieser Regelung. Imlauer kritisiert, dass die steuerliche Belastung für Mitarbeiter, die an Feiertagen arbeiten, deutlich gestiegen ist. Zusätzlich erschwert die neue Praxis bei der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen die Situation, da diese nur noch für das letzte Monat eines Durchrechnungszeitraums gelten. Die WKÖ-Hotellerie-Sparte drängt seit Monaten auf eine Gesetzesänderung, die die Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit und Überstunden wiederherstellt. Imlauer appelliert an Politik und Gewerkschaft, die Anliegen der Branche umgehend umzusetzen. Gast.at (11.08.2025)